Guter Kaffee. Bessere Steuern.
Artikel zum Thema: Offenlegungsfrist
Februar 2023
Kurz-Info: Vorübergehende Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Juni 2022
Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
September 2021
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021
Mai 2020
Weitere Neuerungen bei den Maßnahmen gegen die COVID-19-Krise
Mag. Dieter Walla & Partner Steuerberater OG, Kremser Landstr. 7, 3100 St. Pölten, Fix & Fax: 02742–364 591 kanzlei@walla-partner.at